Liebe Piratensegler,
wie auf den Jahreshauptversammlungen 2023 und 2024 beschlossen gab es zwei Änderungen in den Klassenvorschriften.
1. Es wurde erlaubt, eine Vorrichtung zwischen Want und Saling zu benutzen, die verhindern soll, dass der Spinnaker beim Setzen hängen bleibt.
Hierfür wurden die Klassenvorschriften wie folgt ergänzt:
15.2b An den Salingen und/oder der Wanten sind Vorrichtungen zulässig, die ein Klemmen der Spinnakerausrüstung verhindern. Die Vorrichtung muss am Want in einem Umkreis von max. 30cm vom Salingsende befestigt sein. Darüber hinaus ist die Ausführung freigestellt.
2. Die Schwimmwesten-Regulierung wurde so angepasst, dass jeder die für sein Gewicht zulässige Schwimmweste tragen darf.
Dafür wurde der entsprechende Abschnitt in Vorschrift 18 geändert:
Neu: Eine persönliche Schwimmhilfe (PFD) für jede an Bord befindliche Person gemäß ISO 12402-5 – Stufe 50 oder gleichwertig
Alt: 2 persönliche Auftriebshilfen mit min. 50 N Auftrieb.
Diese Änderungen sind nachzulesen in den öffentlichen Mitteilungen des DSV vom 31.03.2025: https://www.dsv.org/nachrichten/offizielle-mitteilungen/2025/04/offizielle-mitteilungen-des-dsv-2025-technischer-ausschuss/
Liebe Grüße,
Frieder