Der technische Ausschuss des DSV hat auf meinen Antrag hin eine Ergänzung der Klassenvorschriften zugestimmt. Nach Vorschrift 1.3 ist der TA dazu im Sonderfall auch ohne die Zustimmung der Mitglieder der Klassenvereinigung befähigt.

Der Klassenvorschriften wurden um Regel 1.9 ergänzt (1.9 Im Zweifelsfall ist der deutsche Text der Klassenvorschriften ausschlaggebend.)

Hintergrund ist, dass es mittelfristig eine englische Version der Klassenvorschriften geben wird, um den Zugang für die nicht deutschsprachigen Nationen zu den Vorschriften zu erleichtern.

Gruß Frieder Billerbeck

Klassenvorschriften als PDF zum Download