Zu Punkt Technik

Es wurde eingangs darauf hingewiesen, dass sich an der Gültigkeit von Regel 17.2.3(III) in Verbindung mit 17.2.4(V) der Klassenvorschriften nichts geändert hat. Zu AnfangApril dieses Jahres hat jeder Eigner/Segler darauf zu achten, dass der Kopfteil seines Großsegels den Regeln entspricht. (Siehe diese auch unter www.piraten-kv.de >Der Pirat >Klassenvorschriften oder Rückfragen an Karsten Bredt , Helmut Loos oder direkt an seinen Segelmacher).

Mit Zustimmung der IPA-Länder wurden dem Technischen Ausschuß des DSV die beiden bereits veröffentlichten Überlegungen hinsichtlich Ruderblattänderung und Fockfallspanntalje vorgelegt. Erteilt wurden daraufhin für beides Ausnahmeregelungen zur Erprobung neuer Entwicklungen an drei im Bereich des DSV durch den Vorstand der KV zu bestimmende Boote, gültig (zunächst) für ein Jahr.

Die neue Ruderform kann nur erprobt werden, wenn ein derartiges Blatt gebaut wird; das steht noch aus, wir können also nur abwarten.

Über die Fockfallspanntalje wurde ausführlich diskutiert, Vor- und Nachteile sind hinreichend bekannt. Ganz wichtig jedoch ist einen weiteren Anreiz speziell für Jugendliche zu schaffen und um endlich die Schwierigkeiten beim Durchsetzen des Fockfalls zu minimieren. Die bereits verwendeten abnehmbaren Taljen am Vorstag sind bei viel Wind auf See nicht praktikabel, zumindest nicht für Jugendliche. Lösungen wie beim 420 sind nicht möglich, da der Platz zwischen Großbaum und Mastfuß nicht ausreicht, andererseits sollen käufliche Systeme (Rollenkasten) vermieden werden. Bleibt also nur eine Ausführung im Boot selbst. Es gibt schon Ansätze hierfür, auch bei unterschiedliche hohen Mastaustritten des Falls. Eine Benutzung während einer Wettfahrt sollte erlaubt sein. Größere Verstellungen sind ja aufgrund nicht erlaubter weiterer Trimmmöglichkeiten sogar kontraproduktiv, ferner ließe sich ein Verbot sicherlich nicht kontrollieren.

In Deutschland können also offiziell drei Boote zum Testen ernannt werden, den anderen Ländern steht es natürlich frei, gleiches zu erlauben.